Die Funktion der öffentlichen Beleuchtung reicht von der Orientierungshilfe bei Dunkelheit über die Gewährung von (Verkehrs-) Sicherheit bis hin zur Erfüllung gestalterischer Aufgaben im Ortsbild bei Nacht.
Auch gestalterische Beleuchtungsanlagen müssen unter Berücksichtigung umfassender ökonomischer, energetischer und umweltrelevanter Kriterien erstellt und betrieben werden. Die Vermeidung von unnötigem Streulicht im Nachthimmel wird immer wichtiger.
Konventionelle Technologien weisen gerade in diesen Belangen deutliche Defizite hinsichtlich Präzision und Nachhaltigkeit auf. Durch eine sinnvolle und korrekt geplante Beleuchtungsanlage mit Hilfe von Projektionsbeleuchtung, steht in der Objektbeleuchtung ein gestalterisches Medium zu Verfügung, das mit nachhaltiger Technologie, sowohl in Bezug auf die Lichtverschmutzung als auch auf den Verbrauch von Energie, eine präzise Gestaltung des Ortsbildes durch Einsatz von Licht und Schatten ermöglicht
Die Projektionsbeleuchtung ist aus Sicht der Denkmalpflege erste Wahl. Mit dezenter Lichtverteilung wird ohne bauliche Eingriffe auf die gewünschte Nachtwirkung des Objektes eingegangen.